Radfahren und Reiten sind im Wald und auf Forststrassen durch das Forstgesetz § 33 (3) grundsätzlich verboten.
Um dem Erholungssuchenden dennoch die Möglichkeit zu bieten, sich in der Natur zu erholen und ihre Schönheit schätzen und schützen zu lernen, werden bestimmte Mountainbike- und Reitrouten mit zeitlicher Beschränkung bei Haftungsübernahme durch Interessengruppen oder die Öffentlichkeit freigegeben.
Für Mountainbiker finden sich beispielsweise große Teile der Drachentour auf dem Gebiet des mayr-melnhofschen Forstbesitzes. Diese rund 43 km lange Mountainbiketour ist mit ca. 1700 Höhenmetern eine sportliche Herausforderung in der landschaftlich reizvollen Umgebung rund um den 1720 m hohen Hochlantsch.

 

 

Damit die Natur geschont und auf andere Erholungssuchende Rücksicht genommen wird, haben sich Tourismusverbände und Mountainbiker auf die Einhaltung der folgenden 10 Fair-Play-Regeln geeinigt:

  1. Die Drachentour führt auf öffentlichen Straßen und über Bauerngut. Wir rechnen immer mit Gegenverkehr und fahren daher auf Sicht, bergab auf halbe Sicht.
  2. Auf der gesamten Drachentour gilt für uns die StVO.
  3. Wir weichen nicht von der markierten Strecke ab.
  4. Das Befahren der MTB-Strecke ist uns vom 15. Mai bis 30. September, jeweils 2 Std. nach Sonnenaufgang bis  2 Std. vor Sonnenuntergang, erlaubt.
  5. Fußgänger und Wanderer haben immer Vorrang. Wir nehmen Rücksicht und grüßen freundlich.
  6. Wir fahren stets kontrolliert und hinterlassen keine Bremsspuren auf losem Untergrund.
  7. Auf der Weide nähern wir uns dem Vieh langsam und schließen hinter uns wieder das Weidegatter.
  8. Wir haben ein Erste-Hilfe-Set immer bei uns.
  9. Beim Biken tragen wir immer einen Helm.
  10. Wir vergewissern uns vor jeder Fahrt, dass unser Bike in ordnungsgemäßem Zustand ist und fahren nie am persönlichen Limit!

Weitere Information zur Drachentour finden Sie hier.