Radfahren und Reiten sind im Wald und auf Forststrassen durch das Forstgesetz § 33 (3) grundsätzlich verboten.
Um dem Erholungssuchenden dennoch die Möglichkeit zu bieten, sich in der Natur zu erholen und ihre Schönheit schätzen und schützen zu lernen, werden bestimmte Mountainbike- und Reitrouten mit zeitlicher Beschränkung bei Haftungsübernahme durch Interessengruppen oder die Öffentlichkeit freigegeben.
Für Mountainbiker finden sich beispielsweise große Teile der Drachentour auf dem Gebiet des mayr-melnhofschen Forstbesitzes. Diese rund 43 km lange Mountainbiketour ist mit ca. 1700 Höhenmetern eine sportliche Herausforderung in der landschaftlich reizvollen Umgebung rund um den 1720 m hohen Hochlantsch.
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Damit die Natur geschont und auf andere Erholungssuchende Rücksicht genommen wird, haben sich Tourismusverbände und Mountainbiker auf die Einhaltung der folgenden 10 Fair-Play-Regeln geeinigt:
- Die Drachentour führt auf öffentlichen Straßen und über Bauerngut. Wir rechnen immer mit Gegenverkehr und fahren daher auf Sicht, bergab auf halbe Sicht.
- Auf der gesamten Drachentour gilt für uns die StVO.
- Wir weichen nicht von der markierten Strecke ab.
- Das Befahren der MTB-Strecke ist uns vom 15. Mai bis 30. September, jeweils 2 Std. nach Sonnenaufgang bis 2 Std. vor Sonnenuntergang, erlaubt.
- Fußgänger und Wanderer haben immer Vorrang. Wir nehmen Rücksicht und grüßen freundlich.
- Wir fahren stets kontrolliert und hinterlassen keine Bremsspuren auf losem Untergrund.
- Auf der Weide nähern wir uns dem Vieh langsam und schließen hinter uns wieder das Weidegatter.
- Wir haben ein Erste-Hilfe-Set immer bei uns.
- Beim Biken tragen wir immer einen Helm.
- Wir vergewissern uns vor jeder Fahrt, dass unser Bike in ordnungsgemäßem Zustand ist und fahren nie am persönlichen Limit!
Weitere Information zur Drachentour finden Sie hier.
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